Kosten / Kostenübernahme
„Krise ist ein produktiver Zustand.
Man muss ihr nur den Beigeschmack
der Katastrophe nehmen. “
Max Frisch
Kosten
Große Wanderung
Bei der Schematherapie geht es um die Ursache Ihres Problems. Das braucht seine Zeit, weil es um Ihre verletzen Gefühle geht, aber auch um eine Umstellung ihrer Verhaltensweise, die Sie als Kind gelernt haben.
24 Sitzungen à 60 Minuten
80 € / Sitzung
Kleine Wanderung
Die kleine Wanderung ist sehr ideal, um bei einer Krise wieder Boden unter die Füße zu bekommen. Es geht darum, sich aussprechen zu können, eine andere Sichtweise zu erfahren und in Begleitung Imaginationsübungen zu machen, die eine neue Lebensperspektive aufzeigen.
12 Sitzungen à 60 Minuten
85 € / Sitzung
Einzeltermin
Es tut gut jemanden zum Reden zu haben, der zuhört, der neutral und offen ist. Schon ein einzelnes Gespräch kann klärend und befreiend sein.
90 € / 60 Minuten
Kostenübernahme
Sie sind privat krankenversichert?
Im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) sind psychotherapeutische Leistungen häufig erstattungsfähig. Bitte erkundigen sich bei Ihrer Krankenkasse über die genaue Erstattungshöhe und die Kostenübernahmevoraussetzungen.
Sie sind gesetzlich krankenversichert?
Einzeltherapeutische Leistungen vom Heilpraktiker sind bei gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattungsfähig und die Kosten müssen Sie privat aufwenden.
Besonderes Angebot für gesetzlich Krankenversicherte
Aufgrund der hohen Wartezeiten auf einen kassenzugelassenen Psychotherapieplatz von 6 bis 8 Monaten, biete ich gesetzlich Krankenversicherten eine Überbrückungszeit bis zum Antritt Ihrer Kassentherapie an. Wir können sofort mit einer Psychotherapie beginnen. Meine Erfahrung zeigt, dass wir ca. 6 - 10 Sitzungen benötigen, um Sie zu stabilisieren und Ihre Symptome deutlich zu minimieren. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Heilpraktikerkosten von der Steuer absetzen
Die Kosten für einen Heilpraktiker gehören zu den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen. Der Gesetzgeber unterscheidet hier nicht zwischen Alternativ- und Schulmedizin. Darum können Sie eine Behandlung beim Heilpraktiker steuerlich absetzen.
TIP Vergessen Sie nicht, in Ihrer Steuererklärung die Fahrtkosten zum Heilpraktiker anzugeben. Maßgebend sind hier die gefahrenen Kilometer.